295 Anmeldungen
Das diesjährige Anmeldeergebnis für die zukünftige Jahrgangsstufe 5 an der Fritz-Winter-Gesamtschule hat die Schulleitung positiv überrascht. Es sind phänomenale 295 Anmeldungen.
„Die Eltern wünschen sich einen Platz bei uns, weil sie sich für ihr Kind ein gutes Lernklima mit viel Teamarbeit, Leistungsorientierung und differenzierte Unterstützungssysteme wünschen“, resümiert Brigitte Horstkötter, die im Rahmen der Anmeldungen als Abteilungsleiterin für die Jahrgangsstufen 5 und 6 die meisten Gespräche geführt hat.
Der Zuspruch zur Fritz-Winter-Gesamtschule ist ungebrochen. Im vergangenen Jahr waren es 288 Anmeldungen. Es hat also sogar noch ein kleines Plus gegeben. Hintergrund des vorgezogenen Anmeldetermins sind Überhänge in den vergangenen Jahren, die stets dazu geführt hatten, dass auch Absagen ausgesprochen werden mussten. So wird es auch in diesem Jahr sein; denn den 295 Anmeldungen stehen nur 174 Plätze zur Verfügung.
Die Fritz-Winter-Gesamtschule bildet jedes Jahr sechs neue Klassen. Die Obergrenze je Klasse liegt aktuell in Nordrhein-Westfalen für Gesamtschulen bei 29 Schülerinnen und Schüler je Klasse. Das ergibt insgesamt 174 freie Plätze. Dem stehen nun 295 Anmeldungen gegenüber. Es müssen also 121 Absagen ausgesprochen werden. „121 Mädchen und Jungen kann ich nicht aufnehmen. Mir tut es um jede Absage leid.“, so der Schulleiter Alois Brinkkötter, dem die nicht leichte Aufgabe obliegt, die Absagen auszusprechen.
Über die Auswahlkriterien ist in den Informationsveranstaltungen bereits im Vorfeld informiert worden. Nach Beurteilung der eingereichten Härtefallanträge werden drei Leistungsgruppen gebildet. Leistungsgruppe 1 umfasst die Halbjahreszeugnisse mit einem Notendurchschnitt von 2,0 und besser. Leistungsgruppe 2 umfasst jene mit einem Notendurchschnitt von 2,4 und besser. Die übrigen Anmeldungen werden der Leistungsgruppe 3 zugeordnet. Sind in einer Gruppe mehr als ein Drittel der freien Plätze, findet ein Losverfahren statt.
„Das Losverfahren innerhalb der einzelnen Leistungstöpfe ist vom Schulgesetz so vorgegeben und völlig unabhängig vom Ansehen der jeweiligen Person. Es ist ein faires Verfahren“, so der Schulleiter Alois Brinkkötter.