Abschlüsse

An der Fritz-Winter-Gesamtschule können alle Schulabschlüsse und Berechti-gungen erworben werden, die von der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Sämtliche Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von allen Bundesländern in Deutschland anerkannt. Das Abitur wird europaweit anerkannt.


Am Ende der Jahrgangsstufe 9

  • Mit der Versetzung in die Klasse 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss nach Klasse 9.

Am Ende der Jahrgangsstufe 10

  • Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zuerkannt.
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 in mindestens zwei Kursen auf dem Erweiterungsniveau und einem entsprechenden Notendurchschnitt wird der Sekundarabschluss I – die Fachoberschulreife zuerkannt.
  • Die Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe ist kein gesonderter Abschluss, sondern der Sekundarabschluss I mit einer besonderen Berechtigung. Diese wird zuerkannt, wenn in mindestens drei Kursen auf dem Erweiterungsniveau die Note befriedigend erreicht wird, im Wahlpflichtfach I ebenfalls und auch die übrigen Fächer im Durchschnitt die Note befriedigend erreichen.
    (Die Bestimmungen sind differenzierter. Hier soll diese grobe Beschreibung nur eine erste Orientierung vermitteln.).

Am Ende der Jahrgangsstufe 12

Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können vom Ende der Jahrgangsstufe 12 an den schulischen Teil der Fachhoch-schulreife erwerben. Dieser Abschluss wird in Nordrhein-Westfalen sowie in folgenden Ländern anerkannt: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird.


Am Ende der gymnasialen Oberstufe

Am Ende der gymnasialen Oberstufe wird mit dem Bestehen der Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, erworben, die nicht nur zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt, sondern zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule eröffnet.

Auch an der Gesamtschule kann das Abitur nach 12 Schuljahren erworben werden. Dazu kann, wenn bestimmte leistungsbezogene Voraussetzungen erfüllt sind, eine Versetzung von Klasse 10 direkt in die Klasse 12 erfolgen.