Gleichstellung

GöG

Gabriele Goedert ist die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen der Fritz-Winter-Gesamtschule. Ihre Vertreterin ist Inna Pues.

Gesetzliche Grundlage

Frauenförderung ist für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen seit 1989 durch das Frauenförderungsgesetz und seit dem 20.11.1999 durch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) gesetzlich geregelt.

Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes ist es, das Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Nach Maßgabe des Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Schon vor etlichen Jahren haben die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz der Fritz-Winter-Gesamtschule beschlossen, eine Ansprechpartnerin und eine Vertreterin zu bestellen. Inzwischen haben sich Rolle und Aufgabenbereich der Ansprechpartnerin für Gleichstellung deutlich verändert. Wer darüber mehr erfahren möchte, findet Informationen im Internert unter:

Frauenförderplan (der Bezirksregierung Münster)

Das Tätigkeitsfeld beinhaltet zum Beispiel:

  • Beratung und Unterstützung der Schulleitung in Gleichstellungsfragen
  • Beratung und Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in Fragen der Gleichstellung
  • Vermittlung bei Konflikten in Fragen der Gleichstellung
  • Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten in der Auswahlkommission für Stellenbesetzungen im Ausschreibungsverfahren

Die Ansprechpartnerin kann Empfehlungen geben zu:

  • der Schulprogrammentwicklung
  • der Umsetzung des Frauenförderplans
  • Schülerbetriebspraktika
  • der Klassenbildung, Unterrichtsverteilung, Aufstellen des Stundenplans
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • dem Einsatz teilzeitbeschäftigter oder alleinerziehender Lehrkräfte
  • der Besetzung von Gremien und Funktionen
  • Fragen des koedukativen Unterrichts
  • dem Einsatz von Lehrkräften, die aus einem Erziehungsurlaub bzw. aus einer Beurlaubung zurückkehren

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Seit vielen Jahren gibt es an der Fritz-Winter-Gesamtschule Regelungen zum Unterrichtseinsatz der Kolleginnen und Kollegen sowie Ausgleichsregelungen für Teilzeitbeschäftigte.

Schulleitung und Ansprechpartnerin haben eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die folgende Punkte beinhaltet:

  1. “Ansprechpartnerin” ist ein regelmäßiger Punkt auf der Lehrerkonferenz.
  2. Die Ansprechpartnerin wird frühzeitig über Personalplanungen, Stellenausschreibungen, Beförderungsstellen usw. informiert.
  3. Es finden regelmäßige Treffen der Ansprechpartnerin und der Schulleitung statt.
  4. Die Ansprechpartnerin hat die Möglichkeit, sich vor Veröffentlichung des Stundenplanes über die Einhaltung der Stundenplanvorgaben zu informieren.

Die Arbeit der Ansprechpartnerin und ihrer Vertreterin kann an der Fritz-Winter-Gesamtschule auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kollegium und der Schulleitung zurückgreifen.