Religion

2015_bibelnacht_ 01

Aufgaben, Ziele und Besonderheiten des Religionsunterrichts an der Fritz-Winter-Gesamtschule

Religion ist ordentliches Schulfach, leistet einen wichtigen Beitrag zur Bildung und Erziehung der Heranwachsenden. Für die Inhalte des Faches Religion sind die Kirchen zuständig, welche ihren Erziehungsauftrag vom Staat erhalten. Der Religionsunterricht ist durch die Verfassung und Verträge gesichert.

Er nimmt Rücksicht auf gesellschaftliche Wandlungen, politische Tendenzen, pädagogische Trends und Stimmungen und Diskussionen in der Kirche. Dabei stellt er sich auch den Problemen der Zeit, die durch eine allgemeine gesellschaftliche Orientierungskrise und Traditionsbrüche gekennzeichnet ist.

Der Religionsunterricht findet „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ konfessionsgetrennt statt. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 bleiben die Schülerinnen und Schüler aber im Klassenverband, sodass die katholischen Mädchen und Jungen am evangelischen Religionsunterricht bzw. umgekehrt teilnehmen. Katholische und evangelische Lehrerinnen und Lehrer halten  regelmäßig Kontakt und Austausch, gemeinsam werden Projekte (z. B. die regelmäßig stattfindende Bibelnacht) und Gottesdienste gestaltet. (Diese Projekte sind religionsübergreifend, auch muslimische, andersgläubige konfessionslose Schülerinnen und Schüler werden dazu eingeladen.)

Der Religionsunterricht wird mit zwei Unterrichtsstunden pro Woche von der Jahrgangsstufe 5 bis zur Jahrgangsstufe 10 unterrichtet. In der gymnasialen Oberstufe findet der Unterricht dreistündig in Grundkursen von der Jahrgangsstufe 11 bis zur 13 (EF bis Q2) statt. In diesem Rahmen ist es auch als Prüfungsfach für die Abiturprüfung (schriftlich und mündlich) wählbar.

In Jahrgang 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, zwei Stunden wöchentlich im Rahmen des Sozialpraktikums  in einer sozialen Einrichtung zu arbeiten. Diese zwei Stunden ersetzen den Religionsunterricht an dieser Stelle. Betreut und begleitet wird das Sozialpraktikum von Lehrerinnen und Lehrern der Fachschaft Religion, die hierfür entsprechend qualifiziert sind, soziale Kontakte zu Einrichtungen in Ahlen und Umgebung knüpfen und begleitende Materialien bereitstellen.

Wir wollen den Schülerinnen und Schülern einen lebensnahen Unterricht bieten, auf ihre Probleme, Kritik und Hoffnung eingehen und die Frage nach Gott in unserer Welt stellen.

Im Grundgesetz ist die Religionsfreiheit verankert. Sie ist ein hohes Gut. Für den Religionsunterricht in der Schule bedeutet das, dass kein Schüler und keine Schülerin zum Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen werden darf.

Bis zum 14. Lebensjahr können die Eltern ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden. Ab dem 14. Lebensjahr sind die Mädchen und Jungen religionsmündig und können sich selbst vom Religionsunterricht abmelden. Die Abmeldung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen – bei der zuständigen Abteilungsleitung. Wenn wir nicht sicher sind, dass die Eltern über die Abmeldung Bescheid wissen, informieren wir sie.

Für die Abmeldung vom Religionsunterricht gibt es bestimmte Zeiten, die aus organisatorischen Gründen eingehalten werden müssen: Die Abmeldung muss der Schule vier Wochen vor Schuljahresende vorliegen, ansonsten wird sie erst mit dem nachfolgenden Schulhalbjahr wirksam.

Vom Religionsunterricht abgemeldete sowie konfessionlose Schülerinnen und Schüler  der Jahrgangsstufen 9 und 10 nehmen automatisch am Unterricht Praktische Philosophie teil.

Für Schülerinnen und Schüler der syrisch-orthodoxen Religion findet ein gesonderter, zweistündiger syrisch-orthodoxer Religionsunterricht in den Räumlichkeiten der Fritz-Winter-Gesamtschule statt.

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