Religion

Aufgaben, Ziele und Besonderheiten des Religionsunterrichts an der FWG

Aufgaben und Ziele des Religionsunterrichts

Religion ist ordentliches Schulfach, leistet einen wichtigen Beitrag zur Bildung und Erziehung der Schüler:innen. Der Religionsunterricht ist durch das Grundgesetz (Art. 7, Absatz 3) gesichert.

Das Fach Religion will den Schüler:innen einen lebensnahen Unterricht bieten, auf ihre Probleme, Kritik und Hoffnung eingehen und die Frage nach Gott in unserer Welt stellen.

Daher nimmt er Rücksicht auf gesellschaftliche Wandlungen, politische Tendenzen, pädagogische Trends und Stimmungen und Diskussionen in der Kirche. Dabei stellt er sich auch den Problemen der Zeit, die durch eine allgemeine gesellschaftliche Orientierungskrise und Traditionsbrüche gekennzeichnet ist.

Der Religionsunterricht an der Fritz-Winter-Gesamtschule

Der Religionsunterricht findet ab Jahrgangsstufe 5 „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ konfessionsgetrennt statt. Bei der Schulanmeldung wählen die Erziehungsberechtigten aus, an welchem Unterricht sie teilnehmen sollen. 

Katholische und evangelische Lehrer:innen halten regelmäßig Kontakt und Austausch, gemeinsam werden Projekte, Ausflüge und Gottesdienste gestaltet. Diese Projekte sind religionsübergreifend, auch muslimische, andersgläubige konfessionslose Schüler:innen werden dazu eingeladen.

Der Religionsunterricht wird mit zwei Unterrichtsstunden pro Woche von der Jahrgangsstufe 5 bis 10unterrichtet. In der gymnasialen Oberstufe findet der Unterricht dreistündig in Grundkursen von der Jahrgangsstufe 11 bis zur 13 (EF bis Q2) statt. In diesem Rahmen ist es somit als Prüfungsfach für die Abiturprüfung (schriftlich und mündlich) wählbar.

 

Das Sozialpraktikum

In Jahrgang 8 erhalten die Schüler:innen die Möglichkeit, zwei Stunden wöchentlich im Rahmen des Sozialpraktikums  in einer sozialen Einrichtung zu arbeiten. Diese Zeiten können individuell mit den Betrieben koordiniert werden. Diese zwei Stunden ersetzen im 8. Jahrgang den Religionsunterricht an dieser Stelle und fließen in eine Bewertung ein. 

Betreut und begleitet wird das Sozialpraktikum von Lehrer:innen der Fachschaft Religion, die hierfür entsprechend qualifiziert sind, soziale Kontakte zu Einrichtungen in Ahlen und Umgebung knüpfen und begleitende Materialien bereitstellen.

 

Die Besonderheiten des Faches Religion

Im Grundgesetz ist die Religionsfreiheit verankert. Sie ist ein hohes Gut. Für den Religionsunterricht in der Schule bedeutet dies, dass kein:e Schüler:in von der Teilnahme am Religionsunterricht ausgeschlossen oder zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen werden darf.

Bis zum 14. Lebensjahr können die Eltern und Erziehungsberechtigten ihre Kinder vom Religionsunterricht an- und abmelden. Ab dem 14. Lebensjahr sind die Schüler:innen religionsmündig und können sich selbst vom Religionsunterricht an- oder abmelden. 

 

An- und Abmeldung:

Jedes Kind darf am Religionsunterricht teilnehmen, unabhängig vom Taufstatus, von Vorkenntnissen oder vorheriger Teilnahme am Religionsunterricht in der Grundschule.

Die An- oder Abmeldung muss in jedem Falle schriftlich bei der zuständigen Abteilungsleitung erfolgen. 

Für die An- oder Abmeldung vom Religionsunterricht gibt es bestimmte Zeiten, die aus organisatorischen Gründen eingehalten werden müssen: Die schriftliche An- oder Abmeldung muss der Schule vier Wochen vor Schuljahresende vorliegen, ansonsten wird sie erst mit dem nachfolgenden Schulhalbjahr wirksam.

Vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler:innen aller Jahrgangsstufen nehmen automatisch am Unterricht Praktische Philosophie teil.

Für Schüler:innen der syrisch-orthodoxen Religion findet ein gesonderter, zweistündiger syrisch-orthodoxer Religionsunterricht in den Räumlichkeiten der Fritz-Winter-Gesamtschule statt.

 

Inhalte des Religionsunterrichts

Weitere Informationen über die Inhalte erhalten Sie in der Partitur.