AGB-Mittagessen

Die Fritz-Winter-Gesamtschule ist eine Ganztagsschule, so dass Ihre Tochter / Ihr Sohn in der Regel von 8:00 Uhr bis um 15:00 Uhr in der Schule ist. Nur dienstags endet der Unterricht bereits früher ohne Mittagessen. An den langen Tagen (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag) bieten wir in der 65minütigen Mittagsfreizeit ein attraktives und gesundes Mittagessen an – mit freier Auswahl an bis zu 8 Stationen.

Unser Mittagessen besteht zu großen Teilen aus ökologischen Zutaten. Die Speisepläne werden so zusammengestellt, dass sie den Ansprüchen einer gesunden Kinder- und Jugendernährung gerecht werden. Die schonende Zubereitung ist eine Selbstverständlichkeit. Tiefkühlprodukte werden nur in Ausnahmefällen verwendet. Viel Obst, Gemüse und Salat garantieren, dass die Bedürfnisse der Heranwachsenden an wertvoller Nahrung für Wachstum und Leistungsfähigkeit erfüllt werden.

Ihr Kind kann an den Essenstagen Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag immer zwischen einer Vielzahl von Gerichten auswählen:

  • Station 1: Tagessuppe
  • Station 2: Wok- und Gemüsegerichte
  • Station 3: Salatbuffet
  • Station 4: Fisch-, Fleisch oder vegetarisches Gericht
  • Station 5: Pizza- und Snacks
  • Station 6: Nudelbar
  • Station 7: Dessertstation mit täglich zwei Angeboten (eine davon ist Obst)
  • Station 8: Getränk

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird hin und wieder auf eine Station verzichtet.

Anmeldung und Zahlungsmodalitäten

  • Eine Anmeldung zum Mittagessen ist jederzeit zu Beginn eines Monats möglich. Bitte geben Sie dazu das ausgefüllte Anmeldeformular mit der Einzugsermächtigung spätestens 1 Woche vor Beginn des Monats im Sekretariat der Schule ab.
  • Der Zugang zur Mensa erfolgt ausschließlich über einen Lichtbildausweis in Scheckkartengröße, dessen Daten über einen Computer erfasst werden (Handscanner).
    Dazu benötigen wir ein digitalisiertes Foto Ihres Kindes, das Sie uns am besten per Email (mensa@fritz-winter-gesamtschule.de) zusenden. Ein mit Handy erstelltes Foto reicht.
  • Bei Verlust des Essensausweises kann gegen einen gestaffelten Betrag (2,50 € / 5,00 € /7,50 € … für die Zweit-, Dritt-, Viertanfertigung usw.) ein neuer Ausweis erstellt werden. Dazu ist es notwendig, dass Ihr Kind den Verlust des Essensausweises Frau Harder mitteilt.
  • Die Bezahlung erfolgt über das Lastschriftverfahren (siehe Anlage). Der Betrag wird monatlich am 15. eines jeden Monats durch die Stadtkasse Ahlen von Ihrem Konto abgebucht.
  • Gezahlt wird monatlich ein Durchschnittsbetrag von 40,00 € (12 x im Jahr, also auch während der Ferienmonate) für das Essen an 4 Tagen in der Woche. Sollte Ihr Kind z.B. nur an 3 Tagen in der Woche essen, reduziert sich der monatliche Durchschnittsbetrag um 10,00 €.
  • Es ist möglich, einen Zuschuss (Leistungen für Bildung und Teilhabe) zu den Kosten der Mittagsverpflegung zu beantragen.
    Die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können bei der Stadt – Wohngeldstelle, Bürgerservice, Sozialabteilung (Grundsicherung) –  oder beim JobCenter eingereicht werden.
    Für die Beantragung dieses Zuschusses wird eine Bescheinigung der Schule benötigt, aus der die Höhe der Kosten für die Mittagsverpflegung hervorgeht. Diese Bescheinigung kann von uns ausgestellt werden, sobald die schriftliche Anmeldung zur Mittagsverpflegung in der Schule vorliegt.
    Weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
  • In dem monatlichen Durchschnittsbetrag ist bereits die Zahl von ca. 5 „Ausfalltagen“ (Krankheit, Klassenfahrt etc.) einkalkuliert.
  • Es erfolgt keinerlei Rückerstattung. Einzige Ausnahme: Bei längeren Erkrankungen mit mehr als 5 „Ausfalltagen“ kann durch Sie ein schriftlicher Antrag auf Erstattung gestellt werden.
  • Eine Kündigung der Mittagsverpflegung ist ausschließlich zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.