Schulleben

Zuschuss zum iPad vom Jobcenter

Liebe Eltern,

Das Jobcenter hat mir mitgeteilt:

„…mit dem zweiten harten Lockdown wurden die Schulen erneut flächendeckend gezwungen, auf Distanzunterricht umzustellen. Erziehungsberechtigte wurden wiederholt vor große Probleme gestellt und sollen möglichst unterstützt werden. Die Ausstattung der Bedürftigen mit Leihgeräten aus den Mitteln des Digitalpakts ist aus unterschiedlichsten Gründen nur teilweise erfolgt. In den ersten Wochen des erneuten Distanzunterrichts hatten sich alle Akteure mit einer strittigen Rechtslage auseinanderzusetzen.

Am 02. Februar 2021 änderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales endlich seine Rechtsauffassung dahingehend, dass das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für unabweisbare digitale Endgeräte zur Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht als Zuschuss gewähren kann.

Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden (konnten), besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses (bis zu 350 €, auch rückwirkend auf Anschaffungen ab dem 01.01.2021).

Momentan senden wir allen berechtigten Schülerinnen und Schülern nach dem SGB II, die bereits einen solchen Antrag gestellt haben, das dieser E-Mail angefügte Formular zu.

Wie ist das weitere Vorgehen?

Im Anhang finden Sie den zweiseitigen Antrag / Bescheinigung der Schule:

  • Seite 1: „ANTRAG AUF ANERKENNUNG EINES EINMALIGEN MEHRBEDARFS FÜR DIE BESCHAFFUNG DIGITALER ENDGERÄTE“, der von den Eltern auszufüllen ist,
  • Seite 2  „BESCHEINIGUNG DER SCHULE ÜBER DIE NOTWENDIGKEIT VON DIGITALEN ENDGERÄTEN ODER ZUBEHÖR FÜR DEN DISTANZUNTERRICHT“, die von der Schule auszufüllen ist,

Der ausgefüllte Antrag ist sodann beim Jobcenter einzureichen.

ACHTUNG: Ein Bedarf besteht lediglich für Schüler*innen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (somit ist eine Gewährung für Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher ausgeschlossen!)  Die Ansprechpartner seitens des Jobcenters Kreis Warendorf sind die jeweiligen Leistungssachbearbeiter in den Anlaufstellen vor Ort. Die Kontaktdaten können Sie unter www.jobcenter-warendorf.de finden.“

Die beiden Antragsformulare finden Sie hier: ANTRAGSFORMULARE

Mit den besten Grüßen
Alois Brinkkötter
Schulleiter

 

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